Unsere Ausbildungen

Klassen: Mofa und AM

Mofa (Klasse M)

Genau genommen ist ein Mofa-Führerschein kein regulärer Führerschein. Denn zum Führen eines Mofas berechtigt die Bescheinigung zur bestandenen Prüfung – es muss im Anschluss an die Prüfung kein richtiger Führerschein beantragt werden.

Mit einer Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt. Außerdem darf dessen Hubraum nur eine Größe von maximal 50 ccm besitzen.

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 15 Jahre
    • 6 Doppelstunden Theorie
    • 90 Minuten praktische Ausbildung

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³oder einer anderen Antriebsform.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 15 Jahre
    • 6 Doppelstunden Theorie
    • praktische Ausbildung

Motorrad – Klassen: A1, A2 und A

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Gültigkeit: lebenslang
    • Eingeschlossene Berechtigung der Klasse AM
    • Praxis Pflichtstunden (1 Fahrstunde = 45 Minuten):
      • Überlandfahrten: 5
      • Autobahnfahrten: 4
      • Nachtfahrten: 3
    • Theorie Pflichtstunden (1 Theoriestunde = 90 Minuten):
      • Grundstoff: 12
      • Zusatzstoff: 4

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Gültigkeit: lebenslang
    • Eingeschlossene Berechtigung der Klassen AM und A1
    • Praxis Pflichtstunden (1 Fahrstunde = 45 Minuten):
      • Überlandfahrten: 5
      • Autobahnfahrten: 4
      • Nachtfahrten: 3
    • Theorie Pflichtstunden (1 Theoriestunde = 90 Minuten):
      • Grundstoff: 12
      • Zusatzstoff: 4

Klasse A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg (ohne Vorbesitz einer anderen Kraftradklasse)
      • 21 Jahre wenn nur dreirädrige Krafträder gefahren werden sollen
      • 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
    • Gültigkeit: lebenslang
    • Eingeschlossene Berechtigung der Klassen AM, A1 und A2
    • Praxis Pflichtstunden (1 Fahrstunde = 45 Minuten):
      • Überlandfahrten: 5
      • Autobahnfahrten: 4
      • Nachtfahrten: 3
    • Theorie Pflichtstunden (1 Theoriestunde = 90 Minuten):
      • Grundstoff: 12
      • Zusatzstoff: 4

PKW – Klassen: B96, B17/B und BE

Klasse B96 (Klasse B mit Schlüsselzahl 96)

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
    • Gültigkeit: lebenslang
    • Eingeschlossene Berechtigung der Klassen L und AM
    • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
    • 6 Doppelstunden Theorie

Klasse B17/B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
    • Gültigkeit: lebenslang
    • Eingeschlossene Berechtigung der Klassen L und AM
    • Praxis Pflichtstunden (1 Fahrstunde = 45 Minuten):
      • Überlandfahrten: 5
      • Autobahnfahrten: 4
      • Nachtfahrten: 3
    • Theorie Pflichtstunden (1 Theoriestunde = 90 Minuten):
      • Grundstoff: 12
      • Zusatzstoff: 2

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
    • Gültigkeit: lebenslang
    • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
    • Praxis Pflichtstunden (1 Fahrstunde = 45 Minuten):
      • Überlandfahrten: 3
      • Autobahnfahrten: 1
      • Nachtfahrten: 1

LKW – Klassen: C1, C1E, C und CE

Klasse C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Gültigkeit: befristet
    • Eingeschlossene Berechtigung der Klassen B, L und AM
    • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
    • Praxis Pflichtstunden (1 Fahrstunde = 45 Minuten):
      • Überlandfahrten: 3
      • Autobahnfahrten: 1
      • Nachtfahrten: 1
    • Theorie Pflichtstunden (1 Theoriestunde = 90 Minuten):
      • Zusatzstoff: 6

Klasse C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1E – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Gültigkeit: befristet
    • Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich
    • Praxis Pflichtstunden (1 Fahrstunde = 45 Minuten):
      • Überlandfahrten: 3
      • Autobahnfahrten: 1
      • Nachtfahrten: 1
      • Bei gleichzeitigem Ausbildungsgang C1 & C1E:
        • Überlandfahrten: 4 (1 Solo + 3 Zug)
        • Autobahnfahrten: 2 (1 Solo + 1 Zug)
        • Nachtfahrten: 2 (0 Solo + 2 Zug)

Klasse C

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 21 Jahre (unter bestimmten Bedingungen schon ab 18 Jahre möglich)
    • Gültigkeit: befristet
    • Eingeschlossene Berechtigung der Klasse C1
    • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
    • Praxis Pflichtstunden (1 Fahrstunde = 45 Minuten):
      • Überlandfahrten: 3 (von Klasse C1) bzw. 5 (von Klasse B)
      • Autobahnfahrten: 1 (von Klasse C1) bzw. 2 (von Klasse B)
      • Nachtfahrten: 1 (von Klasse C1) bzw. 3 (von Klasse B)
    • Theorie Pflichtstunden (1 Theoriestunde = 90 Minuten):
      • Zusatzstoff:
      • 10 (von Klasse B)
      • 4 (von Klasse C1 / D1)
      • 2 (von Klasse D)

Klasse CE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse CE – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 21 Jahre (unter bestimmten Bedingungen schon ab 18 Jahre möglich)
    • Gültigkeit: befristet
    • Eingeschlossene Berechtigung der Klassen C1E und BE
    • Vorbesitz der Klasse C erforderlich
    • 6 Doppelstunden Theorie

Zugfahrzeuge – Klasse L

Klasse L (Nationale Führerscheinklasse)

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 16 Jahre
    • 6 Doppelstunden Theorie

Zugfahrzeuge – Klasse T

Klasse T (Nationale Führerscheinklasse)

Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 16 Jahre (mit Beschränkung auf 40 km/ bis 18 Jahre)
    • Gültigkeit: lebenslang
    • Eingeschlossene Berechtigung der Klassen L und AM
    • 6 Doppelstunden Theorie
    • Die Klasse T ist auf Fahrten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft beschränkt

Quellen: ADAC / TÜV Süd

Fahrausweis für Flurförderzeuge

„Gabelstaplerführerschein“

Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Erwerb des Fahrausweises für Flurförderzeuge. Verfügbare Termine finden sie unter der Rubrik Termine.

Anmeldungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegen genommen.

Wir bieten:
    • Vermittlung von theoretischen sowie praktischen Kenntnissen eines Gabelstaplerfahrers
    • Praktische Übungen mit einem Gabelstapler
    • Prüfungen in Theorie (und Praxis)
    • Erwerb des Fahrausweises für Flurförderzeuge
Voraussetzungen / Dauer
    • Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken bereits ab 16 Jahren möglich)
    • Kursdauer: 2 Tage 
    • Prüfung findet während den Kurszeiten statt

    Alle Angabe ohne Gewähr!